Project Description
Carl Zuckmayer schrieb über ihn: „Das ist der Schinderhannes, der Lumpenhund, der Galgenstrick, der Schrecken jedes Mannes und auch der Weiber Stück…» Der Mann, der als Johannes Bückler auf die Welt kam, war eine Art deutscher Robin Hood. Er wurde nur 26 Jahre alt.
Johannes Bückler wurde 1777 bei Nastätten im Hintertaunus geboren. Sein Vater arbeitete als Abdecker oder Schinder, daher der spätere Spitzname. Schon mit 14 Jahren beging er seinen ersten Diebstahl. 1795 wurde er in Kirn an der Nahe verhaftet, entwischte aber nachts über das Dach des Rathauses. Als flüchtiger Dieb steckbrieflich gesucht, tauchte Bückler unter und begann ab 1796 sein abenteuerliches Räuberleben. Johannes Bückler, redegewandt, stattlich, des Lesens und Schreibens kundig, wurde unter dem Pseudonym „Schinderhannes“ zur populären Figur. Er handelte als Krimineller mit Köpfchen. Die armen und geringen Leute ließ er in Ruhe, weil bei ihnen das Beutemachen kaum lohnte. Statt dessen verteilte er häufig Teile seines Raubgutes an Bauern und Tagelöhner – weniger aus Edelmut, als um Verbündete zu gewinnen, die vor Gefahren warnten oder kurzfristig sichere Schlupfwinkel boten.
Tatsächlich agiert der Schinderhannes eher wie ein Mafia-Pate mittels Diebstahl, Einbruch, Raub und Schutzgelderpressung. Doch sorgt er dafür, dass möglichst kein Opfer körperlichen Schaden erleidet. Morde sind gänzlich tabu, denn darauf steht unweigerlich die Todesstrafe. Beim Überfall auf alleinstehende Häuser erschrecken seine Leute die Bewohner durch lautes Geschrei und Gesang, so dass diese kaum an Gegenwehr denken. Zu Ostern 1800 erobert Schinderhannes die Frau seines Lebens: Julia Blasius, 19-jährige Tochter eines Musikanten. Als „Julchen“ tritt sie der Bande bei und nimmt in Männerkleidung an Raubzügen teil. Sie hausen abgeschirmt von Schildwachen im Winkel von Rhein und Nahe bei Kallenfels, Hahnenbach und Birkenfeldermühle. Da die linksrheinischen Gebiete seit 1793 von Frankreich besetzt sind, pendelt die Bande häufig zwischen deutschen und französischen Territorien. Ein Zugriff der Behörden ist dadurch erheblich erschwert. Trotzdem wird Schinderhannes mehrfach verhaftet, so 1799 in Simmern, kann aber jedes Mal entkommen. In der Bevölkerung festigt das seinen legendären Ruf. Am 31. Mai 1802 wird er mit Julchen und mehreren Kumpanen verhaftet und nach Frankfurt/Main gebracht. Einige Verhöre erfolgen, dann liefert die Polizei ihn am 16. Juni an die französischen Behörden in Mainz aus.
Schon vor dem Urteil wurden die Särge bestellt Hier weht ein schärferer Wind. Der Erste Konsul Napoleon Bonaparte bekämpft das Banditenunwesen mit harter Hand. Auf räuberischen Einbruch in bewohnte Häuser steht die Todesstrafe. Als am 27. Oktober 1803 der Prozeß beginnt, weiß der Schinderhannes nichts von diesem Gesetz und verteidigt sich geschickt. Dennoch wird er am 20. November mit 19 seiner Spießgesellen zum Tode verurteilt. Julchen Blasius hat mehr Glück. Da sie von Bückler schwanger ist, bekommt sie nur zwei Jahre Haft.
Die Massenhinrichtung erfolgt vor tausenden Zuschauern am 21. November 1803 durch die Guillotine. Ein Augenzeuge, der Schriftsteller Johann Gottlob Schulz, berichtet: „Schinderhannes wurde zuerst hingerichtet. Als er auf die Guillotine kam, betrachtete er einige Augenblicke das Beil, dann sagte er mit ziemlicher Fassung: «Ich sterbe willig, ich habe den Tod verdient, aber von diesen, indem er auf die übrigen zeigte, sterben wenigstens zehn unschuldig.“